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Barrierefreies Bewerbermanagement mit beesite Recruiting Edition

Geschrieben von beesite | 29.11.2022 08:00:00

Die beesite Recruiting ist gemäß BITV / EN 301 549 barrierefrei zertifziert.
Sowohl das Jobportal für Bewerbende (Frontend) der beesite Recruiting, als auch das
Recruitingportal für Anwendende in Personalabteilung, Fachbereich und Mitbestimmungs-
Gremien (Backend) sind für Menschen mit Beeinträchtigungen geeignet.
Und selbstverständlich sind unsere IT-Systeme, um ihre Verfügbarkeit sicherstellen zu können,
nach DIN EN ISO 27001 geprüft und zertifziert.

 

Darum ist Barrierefreiheit so wichtig.

Barrierefreiheit in unserer heutigen digitalen Welt bedeutet, dass Angebote von allen Menschen –
unabhängig von ihren Einschränkungen und den technischen Voraussetzungen – genutzt werden
können.
Barrierefreie Webangebote sind also zugänglich für alle Nutzergruppen, seien es Menschen mit
Behinderungen oder Beeinträchtigungen – bspw. Sehbehinderungen, Schwer- oder Gehörlosigkeit
oder motorische Einschränkungen. Aber ebenso von Menschen mit nicht krankheitsbedingten
Beeinträchtigungen, wie bspw. Einschränkungen durch Lebensalter oder schlichtweg durch
Sprachbarrieren.
Laut statistischem Bundesamt waren Ende 2021 in Deutschland rund 9,4 % der Bevölkerung durch
eine schwere Behinderung gehandicapt. Rund die Hälfte davon sind unter 55 Jahren alt.

 

Nicht nur öffentliche Arbeitgeber in der Pflicht.

Öffentliche Arbeitgeber und Arbeitgeber der Privatwirtschaft mit einer
Schwerbehindertenvertretung müssen im Zusammenhang mit Stellenausschreibungen,
Bewerbungen und dem Auswahlprozess von Bewerberinnen und Bewerbern folgende Punkte
beachten:

  • Bewerberinnen und Bewerbern muss eine barrierefreie Bewerbung ermöglicht werden
  • Gegenüber der Agentur für Arbeit, Integrationsdiensten, Berufsbildungs- und
    Berufsförderungswerken sowie Schwerbehindertenvertretung sind bestimmte
    Informationsp#ichten zu erfüllen
  • Die Schwerbehindertenvertretung ist in den Ausschreibungsprozess einzubinden und über die
    Stellenausschreibung zu informieren
  • Eine revisionssichere Dokumentation der Erstellung und Veröffentlichung der
    Stellenausschreibung, der Bewerbungen und des Auswahlprozesses ist zu beachten
  • Die Schwerbehindertenvertretung ist vor Einstellungsentscheidungen anzuhören


Barrierefreiheit ist zwar für Webangebote öffentlicher Institutionen gesetzlich vorgeschrieben,
jedoch gibt es viele gute Gründe, warum Barrierefreiheit nicht nur im Zuge von
Gleichberechtigungs-Bestrebungen im Fokus stehen sollte.
Denn durch eine barrierefreie Gestaltung von Webinhalten werden Zielgruppen erreicht, die
andernfalls von der Nutzung der Webangebote ausgeschlossen wären.


Navigation, Suchfunktionen, starke Kontraste und strukturierte Texte sind nutzerfreundlicher,
leichter verständlich und tragen somit insgesamt für alle Nutzer:innen zu einer positiven
Wahrnehmung des Webangebotes bei. Außerdem wirken sich bessere Strukturierung auch auf
einen „saubereren“ Programmiercode aus und Alternativtexte zu Bildern in barrierefreie
Webangeboten tragen in hohem Maß zu mehr Suchmaschinenfreundlichkeit bei.

 

Barrierefreies E-Recruiting System.

Als eines der ersten Systeme überhaupt, ist es mit der beesite möglich, sowohl das
Frontend als auch den gesamten internen Recruitingprozess im Backend barrierefrei zu
gestalten. Und dass dabei Barrierefreiheit nicht zwingend langweilige Textwüsten bedeuten
müssen, veranschaulichen unsere Demo-Anwendungen für Bewerbende (Jobportal) und
Sachbearbeitende (Recruitingportal).


Front- und Backend gemäß BITV 2.0.

Dass Web Content für Userinnen und User barrierefrei sein sollten ist verständlich. Aber
Accessibility sollte genauso für die Nutzerinnen und Nutzer des jeweiligen Systems gegeben sein.
Beispielsweise durch eine problemlose und vollständige Bedienbarkeit ohne Maus – nur mit
Tastatur oder unter Zuhilfenahme eines Screenreaders.
Positive Nebeneffekte der technisch von Grund auf überarbeiteten Plattform sind:

  • Ein „saubereres“ HTML
  • Konsistentere Darstellung von Überschriften, Texten und Funktionsbereichen durch konsequente
    Strukturierung bspw. von Überschriftsebenen
  • Ermüdungsärmeres Arbeiten durch Optimierung der Kontraste
  • Optimierung der Navigation über die Tastatur, so dass diese auch „Heavy Usern“ (ohne
    körperliche Beeinträchtigung) Geschwindigkeitsvorteile bei der täglichen Arbeit gewährt

 

WCAG und BITV 2.0.

Was digitale Barrierefreiheit für Websites und digitale Anwendungen bedeutet, wird in den
folgenden Richtlinien und Standards defniert:

  • Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) in der Fassung 2.0
  • Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Version 2.1
  • Europäischer Standard EN 301 549
  • ISO 40500:2012


Diese Standards und Richtlinien sind international vergleichbar und werden in Deutschland sowohl
auf Bundes- wie auf Landesebene angewendet.


Die Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG) basieren dabei auf den vier Prinzipien:
1. Wahrnehmbarkeit
Informationen und Bestandteile der Benutzerschnittstelle müssen den Benutzern so präsentiert
werden, dass diese sie wahrnehmen können.
2. Bedienbarkeit
Bestandteile der Benutzerschnittstelle und Navigation müssen bedienbar sein.
3. Verständlichkeit
Informationen und Bedienung der Benutzerschnittstelle müssen verständlich sein.
4. Robustheit
Inhalte müssen robust genug sein, damit sie von einer großen Auswahl an Benutzeragenten
einschließlich assistierender Techniken interpretiert werden können.


Der BIK BITV-Test ist seit 2005 das in Deutschland etablierte Prüfverfahren zur Prüfung der
Barrierefreiheit von Webseiten und Webanwendungen auf Basis der BITV 2.0 / EN 301 549.
BITV steht dabei für die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung. BIK für ‚barrierefrei
informieren und kommunizieren‘. Ziel der unter dem BIK-Zeichen tätigen Initiativen und Projekte ist,
durch die Entwicklung, Verbreitung und Anwendung von Testverfahren zur Barrierefreiheit des
Internets beizutragen.
Für den Test wurden die einzelnen Anforderungen der Verordnung in knapp 100 Prüfschritte
übersetzt, die es zu erfüllen gilt, um als barrierefreie Webseite oder Webanwendung zu gelten.